Baurecht (privates)

Es müssen nicht immer der sprichwörtliche „Pfusch am Bau“ oder ein zahlungsunwilliger Bauherr sein, die für Konflikte rund um ein Bauvorhaben ursächlich sein können.

Oft sind es vielmehr kleinere Probleme, z. B. Versäumnisse oder kleinere Nachlässigkeiten im Vorfeld, aus denen später handfeste Konflikte erwachsen können.

Das beginnt bereits bei den Absprachen der Parteien bzw. den vertraglichen Vereinbarungen – unabhängig davon, ob ein vollständiges Bauvorhaben oder (nur) ein einzelnes Gewerk bzw. eine einzelne Werkleistung Vertragsgegenstand ist.

– wird ausgeführt – bis dahin lesen Sie gerne auf unserer Kanzleiwebsite mehr zum Baurecht