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Kommunikation per E-Mail

Bitte beachten Sie: Die Kommunikation per E-Mail ist so sicher und vertraulich wie etwa eine Postkarte, soweit keine digitalen Signatur- und Verschlüsselungsverfahren eingesetzt werden.

Vertrauliche Sachverhalte und die daran geknüpften Rechtsfragen sollten daher im Interesse des Selbstdatenschutzes nicht per unverschlüsselter E-Mail übermittelt werden.

Update 2015: 2009 hatte ich an dieser Stelle meinen öffentlichen PGP-Schlüssel zum Download bereit gestellt und ein paar Hinweise zur verschlüsselten Übermittlung schutzwürdiger Nachrichten per E-Mail (mit PGP) veröffentlicht. Davon hat in den vergangenen sechs Jahren nicht ein (sic!) Absender an mich gerichteter E-Mails Gebrauch gemacht. Scheint also entweder niemanden zu interessieren oder die Verschlüsselung mit PGP ist (gefühlt…) zu kompliziert.

Wie dem auch sei: Ab 2016 verfügt jeder Rechtsanwalt über ein eigenes elektronisches Postfach – wie sicher darüber dann kommuniziert werden kann, bleibt abzuwarten.

Die gute Nachricht: Telefon- oder andere Besprechungstermine können selbstverständlich auch per unverschlüsselter E-Mail vereinbart werden. Insofern müssen Mails auch nicht zwingend mit hochsensiblen Daten überfrachtet werden.

Schließlich kommt durch eine E-Mail-Anfrage auch noch kein Mandatsverhältnis zu Stande, so dass bloße Anfragen per E-Mail nichts kosten.