Vorbereitung des ersten Gesprächs
Ob Sie mich direkt in der Kanzlei aufsuchen oder mich vorab anrufen: In jedem Fall sollten Sie das erste Gespräch vorbereiten: Bitte halten Sie alle Unterlagen bereit, die zur Bearbeitung Ihrer Fragen benötigt werden können.
Beispiele für wichtige Unterlagen
Hier ein paar Beispiele für wichtige Unterlagen (die Aufzählung ist nicht abschließend):
- Bausachen: Angebot, Kostenvoranschlag, Bauvertrag nebst Anlagen dazu, ggf. Rechnungen, Stundenzettel und etwaigen Schriftwechsel mit der anderen Vertragspartei
- Verwaltungsrechtliche Angelegenheiten: ggf. anzufechtender Bescheid, sonstiger Schriftwechsel mit Behörden
- Sonstige Zivilsachen: Schriftwechsel mit der gegnerischen Partei, Klageschrift
Wenn Sie nicht sicher sind, welche Unterlagen wichtig sind und welche nicht: Bringen Sie im Zweifel lieber mehr mit als zu wenig.
Zuarbeit für die Fertigung einer Klageschrift
Ist eine außergerichtliche Erledigung der Angelegenheit nicht möglich, müssen die Interessen des Mandanten gerichtlich durchgesetzt werden. Die für das Klageverfahren erforderliche Klageschrift kann der Anwalt umso schneller fertigen und an das Gericht herausgeben, je schneller und gründlicher der Mandant zuarbeitet.
Das klingt erst einmal banal, kann in der Praxis aber durchaus anspruchsvoll sein. Das wiederum hängt immer vom konkreten Einzelfall ab.
Was genau ich im Einzelfall von Ihnen benötige, hängt von der Art Ihres Anspruchs ab: Verlangen Sie z. B. noch offenen Werklohn, benötige ich für eine schlüssige Werklohnklage Angaben und möglichst Schriftstücke zum Vertragsschluss (z. B. Ihr Angebot oder Ihren Kostenvoranschlag, die Annahme bzw. Auftragserteilung durch den Kunden usw.), zur mangelfreien Ausführung der vereinbarten Werkleistungen (z. B. Stundenzettel, wenn möglich vom Auftraggeber unterzeichnet, ansonsten Mitteilung von Zeugen einschließlich ladungsfähiger Anschrift) und schließlich zur Abnahme des Werkes (z. B. Abnahmeprotokoll oder sonstige Äußerungen des Kunden), alternativ – die ausbleibende Zahlung wird ihren Grund haben – sonstige Äußerungen des Kunden, z. B. angezeigte Mängel o. ä.
Das nur als Beispiel, selbstverständlich erörtere ich in jedem Einzelfall mit meinen Mandanten, was genau benötigt wird.