Eine meines Erachtens sehr erfreuliche Rezension meiner Doktorarbeit ist in dem von Brage bei der Wieden für den Braunschweigischen Geschichtsverein herausgegebenen Braunschweigischen Jahrbuch für Landesgeschichte 91 (2010) auf den Seiten 340 f. veröffentlicht worden.

Besonders freut mich, dass mit PD Dr. Thomas Henne wohl einer *der* Experten u. a. für die Rechtsgeschichte Braunschweigs die Arbeit kritisch würdigt.

Sein Fazit:

Insgesamt liegt eine detailreiche, gut formulierte Gesetzgebungsgeschichte zum braunschweigischen Wasserrecht im 19. Jahrhundert vor, geschrieben aus einer lokalgeschichtlichen Perspektive.“ (Henne, a. a. O., S. 341)

Völlig zu Recht weist er darauf hin, dass ich in meiner Arbeit leider nicht auf die spätere Umsetzung des Rechts eingegangen bin und mich bei der Untersuchung der Entstehung des Wassergesetzes von 1876 auf die Beratung in Braunschweig beschränkt habe. Für die blieb letztlich nur Raum, weil

Bestrebungen, auf Reichsebene nach 1871 ein einheitliches Wasserrecht zu schaffen, gescheitert waren und weil die Reichsverfassung keine reichsrechtliche Gesetzgebungskompetenz für das Wasserrecht vorsah.“ (Henne, a. a. O.).

Insofern wäre es tatsächlich wünschenswert (gewesen), auch die Entwicklung des Wasserrechts im 19. Jahrhundert auf Reichsebene bzw. in den anderen Ländern noch weiter zu untersuchen.

Eher desiderata als Kritik, nehme ich so oder so jedenfalls gerne an. Ursprünglich war tatsächlich geplant, auch die Umsetzung des Wasserrechts im Herzogtum Braunschweig zu untersuchen, aber entsprechende frühe Entwürfe eines (seinerzeit) vierten Teils der Arbeit habe ich (vorerst) verworfen, weil das den Rahmen der Arbeit schlicht gesprengt hätte (aus ähnlichen Gründen habe ich mich bewusst auf Braunschweig beschränkt). Material dazu liegt mir aber vor und da mich das Thema nach wie vor fasziniert, komme ich garantiert darauf zurück – wenn es nicht anders geht und mir bis dahin niemand zuvorkommt, gerne auch im Ruhestand (dann habe ich für die Zeit wenigstens schon mal ein Hobby und brauche keine Angst vor dem vielzitierten „Loch“ zu haben…).

Noch während ich den Artikel schrieb und dabei eifrig aus dem Text von Thomas Henne zitierte, habe ich von Dr. Wagener-Fimpel (NLA-Staatsarchiv Wolfenbüttel, Braunschweigischer Geschichtsverein) die Erlaubnis erhalten, die vollständige Rezension zum Download hier auf der Website bereitzustellen – herzlichen Dank dafür!

Update: Es scheint, als hätte ich die Rechtsgeschichte etwas zu lange vernachlässigt, denn eine weitere Rezension war mir bislang völlig entgangen:

Behrens, Christian, Die Wassergesetzgebung im Herzogtum Braunschweig nach Bauernbefreiung und industrieller Revolution – zur Genese des Wasserrechts im bürgerlichen Rechtsstaat (= Rechtsgeschichtliche Studien 30). Kovac, Hamburg 2009. 528 S. Besprochen von Werner Schubert. (Volltext online), in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Bd. 127 (2010) S. 757 f.

Ebenfalls eine erfreuliche Besprechung, in der Werner Schubert zu dem Ergebnis gelangt:

Insgesamt liegt mit dem Werk von Behrens ein wichtiger Baustein zur Praxis der Gesetzgebung in den deutschen Einzelstaaten und zur Herausbildung des modernen Wasserrechts als eines zentralen öffentlichrechtlichen Rechtsgebiets im 19. Jahrhundert vor.“

Auch sonst sieht er es ähnlich wie Henne:

Ein Ausblick auf die Praxis und die Weiterentwicklung des Wasserrechts in Braunschweig wäre nützlich gewesen.“

Das sehe ich ähnlich, zumindest was den Ausblick auf die Praxis angeht. Mit der Weiterentwicklung des Wasserrechts in Braunschweig allerdings wird es schwierig, denn das hat den Freistaat Braunschweig überdauert und ist erst 1960 (!) durch das NWG abgelöst worden. Gleichwohl nehme ich auch das als Anregung gerne an und werde mich (wenn ich denn einmal Zeit dazu finde…) wieder mit dem Wasserrecht bzw. seiner Entwicklung in Braunschweig beschäftigen.

Vor allem habe ich hier noch so manches feine Fundstück aus dem NLA-Staatsarchiv Wolfenbüttel sowie aus der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel, das ich nicht (mehr) in meiner Arbeit berücksichtigen konnte und um das es wirklich schade wäre…