Sobald Ihnen vom Gericht eine Anklageschrift zugestellt wird, sollten Sie nicht zögern, sondern sofort einen Anwalt Ihres Vertrauens mit Ihrer Verteidigung oder zumindest mit der Prüfung Ihres Falles beauftragen.
Der Strafverteidiger kann dann ggf. noch im Zwischenverfahren (also vor dem Beschluss des Gerichts über die Eröffnung des Hauptverfahrens) die Einstellung des Verfahrens anregen, was Ihnen im Erfolgsfall eine nicht unbedingt angenehme Hauptverhandlung vor Gericht ersparen kann.
So konnte ich zuletzt die Einstellung eines Jugendstrafverfahrens erfolgreich anregen, was mir einmal mehr schön vor Augen führte, wie sehr sich schnelles und entschiedenes Handeln im (Jugend-)Strafverfahren lohnen kann :).