Die GEZ mag ich nicht besonders, wie mir überhaupt das ganze mehr als skurrile Gebührenmodell (Vertrag zu Lasten Dritter, internetfähige Computer werden durch Einspeisung entsprechenden Contents in das Netz wie durch Zauberhand zu – natürlich gebührenpflichtigen – „Rundfunkempfängern“ gemacht usw.) nicht besonders behagt.

Hätte kein Problem damit, tatsächlich abgerufene Inhalte angemessen zu bezahlen, aber bei fairer Abrechnung bekämen einige Leute wahrscheinlich die Probleme, so dass man auf so ein Gebührenmodell wohl lange warten kann.

Wie auch immer: Wenn mir die GEZ aber stattgebende Widerspruchsbescheide schicken muss, mag ich sie schon fast wieder – aber auch nur fast und auch nicht wirklich…

Der Fall zeigt jedenfalls einmal mehr, dass man nicht alle Bescheide der GEZ klaglos hinnehmen sollte. Wobei vor der Klage ja auch immer noch der Widerspruch statthaft ist.

Dabei berate ich Sie natürlich gerne oder lege den Widerspruch auch gleich für Sie ein, denn gegen die GEZ macht das immer doppelt Spaß…