Mein Kollege RA Manke hat einen Beitrag zu dem am 01.01.2015 in Kraft getretenen Mindestlohngesetz verfasst. Darin zeigt er insbes. den für Arbeitgeber bestehenden Handlungsbedarf auf, etwa hinsichtlich der Ermittlung eines MiLoG-konformen Entgelts, Durchführungskontrollen und Dokumentationspflichten der Arbeitgeber. Er befasst sich mit der Frage nach einer (denkbaren) pauschalen Haftung für Subunternehmer und zeigt schließlich Gestaltungsbedarf und Gestaltungsmöglichkeiten auf.

Zum Beitrag auf der Kanzleiwebsite