findet wohl leider nach wie vor nicht statt, wird jedenfalls nicht durch Frau Aigner und ihr „Verbraucherschutzministerium“ wahrgenommen.
Darauf lässt zumindest eine Meldung des Umweltinstituts München e. V. schließen, wonach die Ministerin es nicht für nötig hielt, uns darauf hinzuweisen, dass
die EU-weit geltenden Grenzwerte für die radioaktive Belastung von Lebensmitteln aus den betroffenen Regionen Japans am vergangenen Wochenende deutlich erhöht wurden.“
Ganz korrekt ist das so zwar nicht, denn es handelt sich nicht um „neue“ Grenzwerte, sondern vielmehr um Grenzwerte, die bereits 1989 in der Verordnung (Euratom) Nr. 2218/89 des Rates vom 18. Juli 1989 zur Änderung der Verordnung (Euratom) Nr. 3954/87 zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Nahrungsmitteln und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation normiert bzw. angepasst wurden.
Mit der neuen Durchführungsverordnung (EU) Nr. 297/2011 der Kommission vom 25. März 2011 (in Kraft ab dem 27.03.2011) hat die Kommission „lediglich“ die schon längst festgelegten Höchstwerte zur Anwendung gebracht.
Aus den Gründen der Durchführungs-VO:
Nachdem die Kommission […] über einen nuklearen Unfall unterrichtet wurde, können diese Höchstwerte mit der Begründung zur Anwendung gebracht werden, dass die zulässigen Höchstwerte an Radioaktivität in Lebens- und Futtermitteln wahrscheinlich erreicht werden oder wurden. Bis dahin sollten diese im Voraus festgelegten Höchstwerte als Referenzwerte bei der Beurteilung der Frage verwendet werden, ob das Inverkehrbringen von Lebens- und Futtermitteln akzeptabel ist.“ (4)
Fragt sich aber, ob das wirklich nötig war oder ob man es nicht besser bei den bis dahin gelten Grenzwerten belassen hätte. Die ursprüngliche Euratom-VO jedenfalls war wohl erlassen worden, um Lebensmittelknappheiten vorzubeugen. Soweit es gegenwärtig aber Lebens- oder Futtermittel aus den betroffenen Regionen Japans betrifft, ist nicht ersichtlich, wie es hier oder auch sonst in Europa zu einer Knappheit an Lebensmitteln kommen sollte. Dafür spricht, dass
der Umfang der Importe aus Japan äußerst gering [ist]. Japan ist ein Importland, das heißt, es erfolgen generell nur sehr wenig Nahrungsmittel-Lieferungen nach Deutschland. Von allen Lebensmitteln, die Deutschland aus verschiedensten Ländern der Welt erhält, kommen im Schnitt nur 0,1 Prozent aus Japan.“ (siehe dazu Sicherheitsmaßnahmen für Importe aus Japan weiter verschärft, Pressemitteilung Nr. 072 des BMELVvom 25.03.11)
So verhält es sich zumindest in Deutschland, wie es in den übrigen EU-Staaten aussieht, kann ich nicht beurteilen.
Bei aller Ungewissheit steht eines meines Erachtens aber fest: Die Informationspolitik des Verbraucherschutzministeriums ist mehr als fragwürdig, so heißt es auf der Seite Informationen zum Reaktorunglück in Japan zwar
Deutschland hat sich auf europäischer Ebene für diese Erhöhung der Sicherheitsmaßnahmen [oder der Grenzwerte? – CB] eingesetzt. Eine EU-Verordnung mit detaillierten Regelungen ist bereits am Wochenende in Kraft getreten. „,
was auch zutrifft. Allerdings ist das eben nur die halbe Wahrheit, denn von der gegenwärtigen Anwendbarkeit der Höchstwerte der Euratom-VOen ist dort ersichtlich nichts zu lesen…