Aus welchem Grund letztlich auch immer: Mit den Strafverfolgungsbehörden kommt man manchmal schneller in Berührung als man denkt. Daher nachfolgend ein paar
Hinweise zum Verhalten im Umgang mit Polizei und Justiz
- Unbedingt vom Schweigerecht Gebrauch machen. Das bedeutet: Keine Aussagen, auch keine (vermeintlich) „harmlosen“ Gespräche mit Polizisten führen.
- Informieren Sie sofort telefonisch Ihren Anwalt: 0511 / 85 20 31 (oder außerhalb der Bürozeiten: 0700 / 72 23 47 36 = 0700-RABehrens – der Anruf wird immer auf den Anschluss umgeleitet, in dessen Reichweite ich mich zur Zeit befinde).
- Bestehen Sie bei der Festnahme auf den Anruf – das ist Ihr gutes Recht!
- Niemals ohne Anwalt zu einer Vernehmung oder erkennungsdienstlichen Behandlung gehen. Vor allem die DNA-Sammelwut der Polizei scheint ungebrochen. Was die aber gerne verschweigt: Ohne richterliche Anordnung muss in der Regel keine DNA-Probe abgegeben werden.
- Bei Durchsuchungen: Sofort beim Anwalt anrufen. Alle beschlagnahmten Sachen müssen im Protokoll aufgenommen werden. Nichts unterschreiben!
- Bei alledem immer daran denken, dass jedes Telefon abgehört werden kann.
Diese und andere Hinweise können Sie auch jederzeit unter Rechtsgebiete auf der Seite zum Strafrecht nachlesen.