Aus welchem Grund letztlich auch immer: Mit den Strafverfolgungsbehörden kommt man manchmal schneller in Berührung als man denkt. Daher nachfolgend ein paar

Hinweise zum Verhalten im Umgang mit Polizei und Justiz

  1. Unbedingt vom Schweigerecht Gebrauch machen. Das bedeutet: Keine Aussagen, auch keine (vermeintlich) „harmlosen“ Gespräche mit Polizisten führen.
  2. Informieren Sie sofort telefonisch Ihren Anwalt: 0511 / 85 20 31 (oder außerhalb der Bürozeiten: 0700 / 72 23 47 36 = 0700-RABehrens – der Anruf wird immer auf den Anschluss umgeleitet, in dessen Reichweite ich mich zur Zeit befinde).
  3. Bestehen Sie bei der Festnahme auf den Anruf – das ist Ihr gutes Recht!
  4. Niemals ohne Anwalt zu einer Vernehmung oder erkennungsdienstlichen Behandlung gehen. Vor allem die DNA-Sammelwut der Polizei scheint ungebrochen. Was die aber gerne verschweigt: Ohne richterliche Anordnung muss in der Regel keine DNA-Probe abgegeben werden.
  5. Bei Durchsuchungen: Sofort beim Anwalt anrufen. Alle beschlagnahmten Sachen müssen im Protokoll aufgenommen werden. Nichts unterschreiben!
  6. Bei alledem immer daran denken, dass jedes Telefon abgehört werden kann.

Diese und andere Hinweise können Sie auch jederzeit unter Rechtsgebiete auf der Seite zum Strafrecht nachlesen.