Heute suchte ich auf der Website des Verwaltungsgerichts Braunschweig nach ganz anderen Informationen, bin dann aber eher zufällig auf ein Urteil aus dem November 2009 gestoßen.

Danach sind für Internet-PCs keine Rundfunkgebühren zu zahlen – und das selbst dann nicht, wenn sie gewerblich genutzt werden.

Besonders interessant finde ich an der Begründung, dass der NDR nach Auffassung des Gerichts

„derzeit im Internet keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung [stelle]. Er ’streame‘ seine Radiosender, was zur Folge habe, dass nur eine begrenzte Anzahl von Personen gleichzeitig Rundfunksendungen über das Internet empfangen könne. Um Gebühren erheben zu dürfen, müsse er aber gewährleisten, dass die Nutzer jederzeit auf sein Angebot zugreifen können. Dies habe der NDR durch seine Kapazitätsangaben vor Gericht nicht belegt.“ (aus der Pressemitteilung des Gerichts vom 21.12.2009)

Interessanter Ansatz, der hoffentlich auch in der nächsten Instanz Berücksichtigung finden wird. Sofern der Beklagte Sender Rechtsmittel einlegt, wobei es mich wunderte, wenn er das nicht machte. Wir werden sehen…

Fundstellen:

  • Urteil der 4. Kammer – Einzelrichter – vom 20.11.2009 – , Aktenzeichen 4 A 188/09
  • Urteil zur Gebührenfreiheit gewerblich genutzter Computer als Zweitgeräte vom 30.05.2008, Aktenzeichen 4 A 149/07