Als ob es so sein sollte: Passend zum vorangehenden Beitrag erreichte mich soeben die aktuelle DAV-Depesche (Rundmail für alle Mitglieder des Deutschen Anwaltsvereins):

1. DAV kritisiert Bestrebungen im Bundesrat zur Erscheinens- und Aussageverpflichtung vor der Polizei

Am 21. April 2010 befasste sich der Rechtsausschuss des Deutschen Bundesrats mit einem von den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen eingebrachten „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Effektivität des Strafverfahrens„. Darin ist eine Verpflichtung für Zeugen vorgesehen, auf Ladung der Polizei vor dieser zu erscheinen und zur Sache auszusagen. Begründet wird dies mit der Steigerung der Effektivität. Der DAV lehnt diesen weiteren Ausbau der polizeilichen Kompetenzen zu Lasten der Staatsanwaltschaften in Ermittlungsverfahren in einer Stellungnahme und in einer Pressemitteilung ab. Damit geht eine weitere Demontage der Bedeutung der Staatsanwaltschaften in Ermittlungsverfahren zu Gunsten der Polizei einher. Beim Ermittlungsverfahren ist es aber gerade notwendig, dem polizeilichen Zweckdenken auch ein notwendiges Rechtsdenken der Staatsanwaltschaften entgegenzusetzen. Am 7. Mai 2010 wird dieses Gesetzesvorhaben im Plenum des Bundesrats diskutiert werden.“

Hervorhebungen von mir. Dürfte eine interessante Debatte im Plenum des Bundesrates werden. Werde das auf jeden Fall im Auge behalten.

Am Rande: Interessant zu sehen, welche Bundesländer den Entwurf eingebracht haben – ein Schelm, wer Böses dabei denkt…